Fundsachen müssen beim Fundbüro abgegeben werden. Dort werden sie maximal sechs Monate aufbewahrt.
Haben Sie etwas im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Markt Absberg, Gemeinden Haundorf, Pfofeld und Theilenhofen) verloren, können Sie sich bei uns erkundigen, ob es bereits bei uns abgegeben wurde.
Werden die Fundsachen innerhalb eines halben Jahres vom Verlierer nicht abgeholt, geht das Eigentum an der Fundsache auf die VG Gunzenhausen oder den Finder über.
Meldet sich der Verlierer, steht dem Finder Finderlohn zu, dieser beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € fünf Prozent des Wertes und vom Mehrwert drei Prozent.
Welche Fundgegenstände in der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen zur Abholung bereit liegen sehen Sie in unserem Fundbüro online.
Den Link zum Fundbüro online finden Sie in unserem "Bürgerservice online".