Zur Erklärung über den Kirchenaustritt sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Es ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.

In Standesamt by BluestarAdmin
Zur Erklärung über den Kirchenaustritt sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Es ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.
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Frau Seßler
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.sessler@ vggunzenhausen.de
Frau Mardus
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Zimmer 4
vg.mardus@ vggunzenhausen.de