Beurkundung nur bei Hausgeburten, bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.
Mitzubringen wäre:
Personalausweis oder Reisepass, Geburtsanzeige der Hebamme
bei Kindern verheirateter Eltern: beglaubigte Abschrift Eheregister oder Eheurkunde.
bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern: Geburtsurkunde der Mutter und – falls die Mutter verheiratet war – Nachweis über die Auflösung der Ehe/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten; Geburtsurkunde des Vaters